Ihre Patenschaft - überleben sichern, Kindern eine Zukunft geben


In erster Linie vermitteln wir an interessierte Menschen in Deutschland die Möglichkeit, ein kenianisches Kind zu unterstützen. Die Paten zahlen einen festen Betrag. Mit diesem Geld geben die Paten dem Patenkind die Möglichkeit, eine komplette medizinische Versorgung, eine schulische Ausbildung und eine regelmäßige warme Mahlzeit am Tag zu erhalten. Außerdem bekommen die Familien eine monatliche Unterstützung.


Der Verein unterstützt auch verschiedenste Projekte in Kenya wie das Renovieren der Grundschule in Karindundu (siehe unter Projekt Karindundu Primary School) und die Vergabe von Mikrokrediten an Angehörige unserer Kinder (siehe unter Projekt Mikrokredite).


Der Verein

Kenya Aids Waisen Hilfe e.V. wurde im Jahre 2005 gegründet.


In erster Linie vermitteln wir an interessierte Menschen in Deutschland die Möglichkeit ein kenianisches Kind zu unterstützen. Die Paten in Deutschland zahlen einen festen Betrag. Mit diesem Geld geben die Paten dem Patenkind die Möglichkeit, eine komplette medizinische Versorgung, eine schulische Ausbildung und eine regelmäßige warme Mahlzeit am Tag zu erhalten. Ausserdem bekommen die Familien eine monatliche Unterstützung.


Der Verein unterstützt auch verschiedenste Projekte in Kenya wie das Renovieren der Grundschule in Karindundu (siehe unter Projekt Karindundu Primary School) und die Vergabe von Mikrokrediten an Angehörige unserer Kinder (siehe unter Projekt Mikrokredite).


In Deutschland organisieren wir Infostände und Verkaufsaktionen, z.B. an Schulen, in Kirchen, Kindergärten oder auf Märkten und Straßenfesten, um auf unsere Arbeit in Kenia aufmerksam zu machen und Spenden für laufende Projekte zu sammeln oder an einer Patenschaft interessierten Menschen eine Möglichkeit dazu zu geben.


Neben diesen Aktionen sind wir natürlich immer auf der Suche nach neuen Sponsoren, stellen Spendenanträge für unsere Projekte und kümmern uns um die strategische Projektorganisation.


Um diese Arbeit zu ermöglichen, werden wir von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen unterstützt, die entweder an Aktionstagen Promotionsarbeit aller Art leisten oder die Projektorganisation erledigen. In Deutschland sind alle unsere Helfer ehrenamtlich tätig, daher gehen die Spenden zu 100% nach Kenya.


In Kenia haben wir mit Bruder Karl Schaarschmidt SVD, einem Steyler Missionar und Entwicklungshelfer, einen engagierten Unterstützer vor Ort gefunden. Er lebt seit über 30 Jahren in Kenia und kennt die politischen, kulturellen und ethnischen Gegebenheiten des Landes und verfügt über die notwendigen Kontakte zu Organisationen, Schulen und Behörden.


Unsere Sozialarbeiter sind in regelmäßigem und engem Kontakt mit unseren Kindern, deren Familien, aber auch mit den SchulleiterInnen sowie Kliniken und Krankenhäusern.


Die Aufgabe unserer Sozialarbeiter ist der direkte Austausch mit den Kindern und Familien. Sie kümmern sich um Arztbesuche, Schulausstattung und betreuen gleichzeitig die Familien. Um ihre Arbeit zu koordinieren, nutzen sie unser Büro in der Soweto Catholic Parish in Kayole, Nairobi.


Unsere Arbeit der letzten 18 Jahre:


Seit der Gründung des Vereins bis heute haben wir durch Ihre Spenden und Patenschaften Kindern und ihren Familien Unterstützung zukommen lassen und ihnen ein etwas leichteres Leben ermöglicht. 


Sie wollen auch helfen oder Mitglied werden?


Um Mitglied zu werden oder ein Patenkind zu sponsern, füllen Sie einfach das entsprechende Formular aus und senden es an folgende Adresse:


Kenya Aids Waisen Hilfe e.V.

Hölderlinstraße 97

50858 Köln


oder per Email an:

info@kenya-aids-waisen.de

Unsere Entstehungsgeschichte

Ein Dach über dem Kopf, eine vernüftige Schulausbildung, ein funktionierendes Gesundheitssystem und das Gefühl nicht jeden einzelnen Tag um sein Leben und seine Existenz kämpfen zu müssen, sind Dinge, die uns selbstverständlich scheinen. 


In Kenia ist es alles andere als selbstverständlich. Familien müssen jeden Tag aufs Neue um ihr Überleben und das ihrer Kinder bangen. Niemand weiß morgens, ob es am Abend genug zu Essen gibt oder ob die Kosten für die lebensnotwendigen Medikamente aufgebracht werden können. Dies ist eine Spirale abwärts mit sehr wenig Hoffnung auf eine positive Wendung.


Die in Kenia geborene und aufgewachsene Barbara Weiss erinnert sich an Ihre Reise in ihre Heimat im Jahr 2005: "In diesem Jahr bin ich das erste Mal nach langen Jahren wieder nach Kenia gereist. Meine kleine Tochter war damals gerade fünf geworden und sollte ihre Familie kennenlernen. Mit auf der Reise waren Kleidung und Spielsachen, die mir befreundete Mütter für kenianische Kinder mitgegeben hatten. Ich wollte dort eine Freundin besuchen, die sich auch ab und zu um andere Kinder kümmerte. Als ich dort ankam, erfuhr ich, dass die Freundin gestorben war - an Aids, wie auch viele andere Schulfreunde von mir, wie sich nach und nach erfuhr.


Ihre zwei kleinen Töchter lebten nun bei ihrer Tante, einer alten, sehr armen Frau, die sich nicht wirklich um sie kümmern konnte. Und die Mädchen waren gerade mal ein Jahr jünger als meine eigene Tochter! Sie hatten zu der Zeit die Masern, eine Krankheit, die kurz zuvor im Kindergarten meiner Tochter auch die Runde gemacht hatte – mit dem Unterschied, dass die Kinder hier keine medizinische Versorgung hatten. Ich brachte sie ins Krankenhaus und kümmerte mich um sie. Als ich wieder nach Deutschland zurückfuhr, musste ich die Mädchen wieder zu ihrer Tante geben. Das fiel mir unglaublich schwer. Immer wieder kamen mir die beiden Mädchen in den Sinn.


Zurück in Köln wusste ich: ich musste etwas tun, um wieder ruhig schlafen zu können. Pfarrer Fischer von der St. Marien Gemeinde Köln-Weiden, den ich um Rat fragte, riet mir, einen Verein zu gründen, damit die Gemeinde meine Arbeit unterstützen könnte. Gesagt, getan, wir gründeten einen Verein, stellten ein Patenschaftsprogramm und einen Infostand auf die Beine. Beim nächsten Pfarrfest konnten wir unsere ersten fünf Patenkinder vermitteln, weitere Interessenten meldeten sich schnell.


Dies ist mittlerweile 15 Jahre her und heute sind wir stolz auf das, was wir schon erreichen konnten. Aber es gibt noch so viel zu tun! Darum machen wir weiter und freuen uns über jede Unterstützung, die wir erhalten.

Fragen und Antworten

Erhalte ich für mein Patengeld eine Spendenquittung?


Für Spenden bis 100,- Euro wird vom Finanzamt Ihr Kontoauszug (Kopie) als Beleg akzeptiert, eine gesonderte Spendenquittung wird deshalb von uns nur auf Anfrage ausgestellt.


Für Spenden über 100,- Euro erhalten Sie automatisch eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung, die im Zuge der Jahresabschlüsse erstellt und automatisch zugeschickt wird, etwa Jan./Febr. des darauffolgenden Jahres und somit für Ihre Steuererklärung rechtzeitig.



Erhalte ich von meinem Patenkind Briefe? 


Die meisten Patenkinder freuen sich, wenn Sie einen Brief von Ihnen erhalten und werden diesen auch gerne beantworten. Sie zeigen auch gerne und stolz Fotos von Ihnen herum.


In Einzelfällen kann es vorkommen, dass es einem Kind unangenehm ist einen Brief zu schreiben. Da wir die Kinder natürlich nicht zwingen Brief zu schreiben, kann es vorkommen, dass ein Kind einen Brief von jemand anderem in seinem Namen schreiben lässt. Wir haben darauf keinen Einfluss, da wir die Briefe nicht lesen und verschlossen weiterleiten.


Erhalte ich von meinem Patenkind updates?


Ja, am Ende des Schultrimesters erhalten Sie einen Brief, welcher ein aktuelles Foto und das Schulzeugnis enthält. So können Sie die Entwicklung des Kindes miterleben.



Kann ich meinem Patenkind Geld schenken?


Selbstverständlich können Sie jederzeit Geld an Ihr Patenkind schicken. Wir leiten dies schnellstmöglich und ohne Abzüge weiter. Überweisen Sie einfach, unter dem folgenden Verwendungszweck, die Summe auf das Vereinskonto:

Nummer und Name des Kindes und das Wort "Geschenk" "Geburtstag" oder "Weihnachts- geld" oder ähnliches, z.B. 10802 Hellen Wanjiru Geschenk.


Natürlich können auch Sie einen Wunsch äußern, was ihrem Patenkind mit dem Geld gekauft werden soll. Wenn Sie einen besonderen Verwendungszweck beabsichtigen, z.B. ein Kleidungsstück, Schultasche, etc. sollten Sie dies bitte vorher mit Barbara Weiss absprechen. Nutzen Sie dazu einfach die Vereinsmailadresse (info@kenya-aids-waisen.de).


Kann ich meinem Patenkind ein Paket schicken?


Sie können Ihrem Patenkind natürlich ein Paket schicken. Wir bitten Sie aber zu beachten, dass zum einen die Portokosten und die zusätzliche Steuer in Kenia sehr hoch sind und oftmals den Wert des Paketinhalts übersteigen. Zum zweiten ist auch das Abholen von der Post in Kenia und der Transport zum Kind hin mit zusätzlichen Kosten und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Aus diesem Grund müssen wir in manchen Fällen zusätzliche Kosten berechnen.


Sollten Sie trotzdem ein Paket schicken wollen, setzen Sie sich bitte vorab mit Barbara Weiss in Verbindung. Nutzen Sie dazu einfach die Vereinsmailadresse (info@kenya-aids-waisen.de).


Kann ich mein Patenkind in Kenia besuchen?


Sie können jederzeit Ihr Patenkind in Kenia besuchen. Wir vermitteln gerne die Kontaktaufnahme.


Jedoch gibt es auch das Thema Elendstourismus, mit dem wir uns beschäftigen mussten, nachdem wiederholt Anfragen von Nichtpaten an uns gestellt wurden, ob sie unsere Kinder besuchen könnten.


Natürlich wollen wir Niemandem unterstellen, sich an dem Elend anderer ergötzen zu wollen, aber leider passiert dies doch immer wieder. Wie können wir also die Privatsphäre unserer Kinder und der Menschen vor Ort schützen? Wir haben den Entschluss gefasst, dass wir uns von jedem Verdacht, Elendstourismus zu dulden oder gar zu fördern fernhalten wollen. Wir organisieren keine Slum-Safaris! Deshalb geben wir Namen und Adressen nicht an Dritte weiter. Paten können also nur ihr eigenes Patenkind besuchen.


Warum hat mein Kind kein Geburtsdatum?


In Kenia ist der Geburtstag nicht so wichtig wie bei uns, viele wissen ihr Geburtsdatum nicht einmal. Ein Geburtstag wird auch kaum gefeiert, sondern eher der Namenstag bei getauften Kindern. Trotzdem freuen sich die Kinder natürlich über ein Geburtstagsgeschenk!


Warum heißt mein Kind jetzt anders?


Es kommt immer wieder vor, dass Patenkinder plötzlich anders heißen, auch auf dem Schulzeugnis, und das führt natürlich öfter zu irritierten Nachfragen.


Barbara Weiss erklärte diese für uns unverständlichen Namenswechsel anhand ihres eigenen Namens: 'Das ist irgendwie in Kenya normal. Mein Name, als ich mit der Schule angefangen habe, war Nyambura Maina. Mitte der Grundschule war mein Name Beatrice Nyambura Maina, Anfang High School Beatrice Nyambura, Ende High School Barbara Nyambura, in Deutschland Barbara Beatrice Weiss geb. Nyambura.'


Aber kein Grund zur Sorge, unsere Sozialarbeiter vor Ort stehen in ständigem Kontakt mit den Kindern und deren Schulen und Lehrern, es kann also nicht zu Verwechselungen kommen.


Kann auch eine Schulklasse oder ein andere Gruppe wie ein Sportverein eine Patenschaft übernehmen?


Ja, auch eine Klasse oder eine andere Gruppe kann eine Patenschaft für ein oder mehrere bedürftige Kinder übernehmen.


Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen könnte jedes Gruppen-/Klassenmitglied jeden Monat z. B. einen Euro in eine Kasse geben. Eine andere Möglichkeit ist, eine sportliche Veranstaltung wie einen Sponsorenlauf, ein Fußballspiel mit Eintritt oder einen Bazar für Gebrauchtes oder Selbstgemachtes zu veranstalten. Die Erlöse gehen dann ebenfalls in eine Kasse, aus der dann die Patenschaft finanziert wird. 


Ein eigenes Konto muss dafür nicht angelegt werden. Eine Lehrkraft oder ein Elternteil übernimmt die Überweisungen und erhält im Gegenzug das gesammelte Geld. Dann brauchen wir noch einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin in der Gruppe, die sich auch um das Einsammeln und die Weitergabe des Unterstützungsbetrags kümmern kann. Das kann natürlich die überweisende Person sein, aber natürlich auch ein anderes ausgewähltes Gruppenmitglied. An diese Person würden wir dann auch Informationen über das Patenkind und die Spendenbescheinigung senden.



Satzung

§ l Name, Sitz und Geschäftsjahr


Der Verein fuhrt den Namen „Kenya Aids Waisen Hilfe e.V." - Bildung für Kinder in Kenya.

Er hat seinen Sitz in Köln und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck des Vereins


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und Entwicklungszusammenarbeit in Form von Schulprojekten für Straßenkinder; Aids Waisen, und mittellosen kinderreichen Familien in Kenya. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Versorgung mit Nahrung, Kleidung, Schul- und Unterrichtsmaterial, der Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Unterricht, der Organisation von Lehrkräften, die Einrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Gewährleistung medizinischer Grund Versorgung.

Die Finanzierung des Satzungszweckes erfolgt durch Mitgliederbeiträge, die Sammlung von Spenden und öffentlichen Fördermitteln.


§ 3 Selbstlosigkeit und Mittelverwendung


Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Mitglieder der Organe des Vereins sind alle ehrenamtlich tätig.


§ 4 Mitgliedschaft


Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern.

Ordentliche Mitglieder können nur natürliche volljährige Personen werden, die die Ziele und Grundsätze des Vereins aktiv unterstützen wollen. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag durch Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Vorstandsbeschluss erfolgte.


Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines jährlichen Förderbetrags unterstützen. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Eintrittserklärung und wird wirksam mit einer schriftlichen Bestätigung des Vereins. Der Vorstand kann Fördermitglieder ablehnen und Kündigungen aussprechen.


Anwesende Mitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.

Paten sind Personen, die durch regelmäßige Spenden ein bestimmtes Kind unterstützen wollen. Sie sind als solche nicht automatisch Mitglieder des Vereins, können aber gleichzeitig Mitglied sein. Sie sind in der Mitgliederversammlung mitspracheberechtigt.

Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Die ordentliche Mitgliedschaft endet


mit dem Tod des Mitglieds

durch freiwilligen Austritt

durch Ausschluss aus dem Verein

 

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen hat, durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Über den Ausschluss des Mitglieds ist die Mitgliederversammlung zu informieren. Vorgenanntes gilt sinngemäß auch für fördernde Mitlieder.


§ 5 Organe des Vereins


Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 6 Vorstand und Mitgliederversammlung


Der Vorstand besteht aus maximal fünf Mitgliedern, dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenführer/in und bis zu zwei weiteren Mitgliedern mit verschiedenen Aufgaben.


Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.


Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte.

Der/die 1. Versitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassierer/in sind gemaß § 26 BGB die gesetzlichen Vertreter des Vereins. Jeder von ihnen ist einzelvertrtetungsberechtigt.


Bei Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters beruft der Restvorstand binnen sechs Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein.

Bei Ausscheiden eines übrigen Vorstandsmitglieds kann der Posten unbesetzt bleiben.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht gesetzlich zwingend der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat u.a. auch folgende Aufgaben:


Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern

Einberufung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung sowie Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Annahme des Jahresbudgets und Aufstellung von Richtlinien über die Verwendung der Spenden

Erstellung eines Jahresbericht

Bestellung eines unabhängigen Abschlussprüfers


Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.

Beschlüsse können auch fernmündlich oder per email-Abstimmung gefasst werden, wenn sie wie üblich protokolliert werden.


Der Vorstand lädt schriftlich drei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.


Die Mitgliederversammlung ist insbesondere ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten:


Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands

Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit der Mitgliederbeiträge

Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands

Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins


Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig.


Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet einfache Stimmenmehrheit, im Falle von Stimmengleichheit ist der Antrag oder Vorschlag abgelehnt. Satzungsänderungen bedürfen der Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder.


Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich protokolliert und von mind. einem Vorstandsmitglied unterzeichnet.


§ 7 Auflösung des Vereins / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks


Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Jugendhilfeund die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.

Werden Sie Mitglied! Sie sind herzlich willkommen!


Mitgliedsantrag

Sepa Mandat Mitgliedschaft

Aktiv seit 2005

Ihre Spendengelder nach Kenya

100%

„Liebe Freunde .... unsere erfolgreiche Spendenaktion hat ihr Ziel schon erreicht. Unsere Patenkinder wurden mit Lebensmitteln und Matratzen versorgt .
Außerdem konnten hohe Mietschulden beglichen werden und die Familien somit sehr entlasten!
Wir sagen vielen Dank an alle die unsere Aktion unterstützt haben ❤️ @ Stadtkind“
Stadtkind - Kaffeehaus, Siegen
„ Der Verein steht auf stabilen Füßen und wir können unsere Arbeit wirklich effektiv durchführen. Schließlich ist es unser oberstes Ziel, so vielen Kindern wie möglich eine Schulbildung und medizinische Versorgung zu ermöglichen..“
Stiftung Wegweiser Bürgergesellschaft

„Zum zweiten Mal nahmen unsere Schüler der Fachoberschule am Projekt „Welt-Aids-Tag“, das vom Ennepe-Ruhr-Kreis organisiert wird, teil.


Im Rahmen dieses Projektes führten die Schüler für ihre Mitschüler ein Quiz zum Thema Aids durch und verkauften Waffeln und Kaffee. Den Erlös aus dem Verkauf in Höhe von 300,00 € spendeten unsere Schüler dem Verein „Kenya Aids Waisen Hilfe.“

Werner-Richard-Berufskolleg, Vollmarstein

„Mein Name ist Daniela Dakaj und ich bin von Beruf Orchestermusikerin am Theater Lübeck. Ich hatte 2014 das große Vergnügen, Barbara Weiß und den Kenya Aids Waisen e.V. kennenzulernen. Die Umstände unseres Kennenlernens waren ungewöhnlich und haben genau aus diesem Grund ein unendliches Vertrauen in die Person Barbara und deren Engagement in ihrer Heimat in mir geweckt. Ich bin sehr dankbar, dass ich durch sie die Gelegenheit bekam, Menschen zu unterstützen, die kein so privilegiertes und sorgenfreies Leben haben, wie ich.


Ich freue mich immer sehr über die Briefe meiner zwei Patenkinder Elisabeth und George und bin sehr stolz darauf, ihre schulische Entwicklung mitzuverfolgen.

Daniela Dakaj, Patin

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